Der Energieausweis für Gebäude
Anders als bei Autos oder Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern nur wenig über deren Energiebedarf. Objektive Informationen sind Mangelware, Vergleichsmaßstäbe fehlen. Die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtet alle Mitgliedsstaaten einen Energieausweis für Gebäude einzuführen.
Der Energieausweis informiert Verbraucher objektiv, zeigt Einsparpotenziale auf und ermöglicht es, die energetische Qualität von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen.
Für Neubauten ist der Energieausweis sofort vorzulegen. Bei Verkauf, Vermietung, Leasing oder Verpachtung gilt das Gleiche. Für Wohngebäude mit Baujahr vor 1965 ist ein Energieausweis ab dem 01.07.2008 vorzulegen. Für Wohngebäude mit Baujahr ab 1965 ist ein Energieausweis ab dem 01.01.2009 vorzulegen. Für Nichtwohngebäude ist ein Energieausweis ab dem 01.07.2009 vorzulegen. Hier besteht eine Aushangpflicht bei einer NGF (Nettogrundfläche) > 1000 m².
Ausgenommen von der Energieausweispflicht sind denkmalgeschützte Gebäude. Hier soll verhindert werden, dass das Erscheinungsbild von Baudenkmälern durch einen erhöhten Modernisierungsdruck beeinträchtigt wird.
Wichtiger Hinweis: Ein Energieausweis kann von uns nicht ausgestellt werden.
Den Energieausweis dürfen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nur Personen mit besonderen Aus- oder Weiterbildungen, sowie Berufspraxis ausstellen. Dazu zählen beispielsweise:
- Ingenieur
- Architekt
- Physiker
- Handwerker
Wir bitten um Ihr Verständnis! Vielen Dank