Ölheizungen: Neue Bestimmungen, kein Verbot!

Am 1. November tritt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Es führt nicht nur bisherige Regelungen zusammen, sondern berücksichtigt auch neue Inhalte aus dem Klimaschutzpaket der Bundesregierung. Daher ergeben sich neue Bestimmungen für Häuser mit einer Ölheizung:

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